Quellen zum Urheberrecht

8. März 2008, 15:25:02

Die Bundeszentrale für politische Bildung bietet ein Dossier zum Urheberrecht an, in dem sie versucht, historische und wirtschaftliche Aspekte, aber auch das geltende Recht verständlich zu erläutern. Das Dossier selbst steht unter einer Creative-Commons-Lizenz.

Was das Dossier nicht erwähnt: Die Filmindustrie hat in 2007 das beste Geschäftsjahr ihrer Geschichte gehabt und Jugendliche kaufen wieder mehr Musik. Trotz Raubkopiererei.

Etwas langatmig gibt es dazu eine Podiumsdiskussion von der Cebit mit interessanten Gästen aus beiden Lagern. (legaler Videostream)

Kurz und prägnant dagegen Dieter Bohlen, der sich bei Johannes B. Kerner gegen die Kriminalisierung von Filesharing wendet. Ja, wirklich: Der Dieter Bohlen.

Fernsehtipp: Abmahnanwälte

24. Februar 2008, 13:53:13

Wer ist das eigentlich, der Abmahnanwalt? Wie kommt es, dass mit juristisch zulässigen aber moralisch fragwürdigen Methoden so viel Geld verdient werden kann? Wie schlafen die nachts?

Am Montag, den 25. Februar um 22.00 Uhr zeigt der WDR die Dokumentation Die Abmahner, vielleicht erfährt man da die Antwort.

Mal wieder: Internetbetrug

30. Januar 2008, 14:27:43

Mit unschöner Regelmäßigkeit wird hier über Abzocke mit Internetseiten berichtet. Soweit es mir zu Ohren kommt, werden die Briefe immer dreister. Da wird nicht nur mit dem Inkassobüro gedroht, sondern auch mit einem Schufa-Eintrag (geht gar nicht) oder gar mit Strafanzeige (geht, wird aber nicht zu einer Verurteilung führen mangels Straftat).

Und aktuell scheint es wieder eine Welle zu geben, weshalb die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nicht nur warnt, sondern auch gleich Musterbriefe für Betroffene zur Verfügung stellt. Weitersagen!

Trügerische Sicherheit

28. November 2007, 15:58:03

Ich wusste, dass man am Geldautomaten die ec-Kartendaten und die PIN auslesen kann. (Bilder von den Lesegeräten) (Update: Am 14. Dezember 2007 veröffentlicht heise-security eine ausführliche Schilderung von Manipulationen an ec-Geräten - je mehr Öffentlichkeit, desto größer die Hoffnung auf eine Anpassung der Rechtsprechung!)

Ich wusste auch, dass das Online-Banking nicht so sicher ist, wie wir das gerne hätten.

Insofern ist es keine Überraschung, dass man auch ein Bezahlsystem überlisten kann, das mit dem Fingerabdruck funktioniert. Das ARD-Magazin plusminus zeigt in einem kurzen Film, wie man mit einem fremden Fingerabdruck bezahlen kann. Die “technischen” Details gibt’s beim Chaos Computer Club.

Das Ganze ist nicht nur strafrechtlich relevant: Schließlich will der Geschädigte sein Geld zurück. Wenn der Schaden auf Verschulden der Bank beruht, oder auf einer grundlegenden Unsicherheit des Systems, dann kann er sich an die Bank oder den Systemanbieter wenden. Allerdings muss er dann nachweisen, dass er Opfer solcher Machenschaften geworden ist.

Im Fall der ec-Karten hat der BGH 2004 entschieden, dass bei einer Abhebung mit Eingabe der PIN der Anscheinsbeweis dafür spreche, dass die PIN mit der ec-Karte zusammen geklaut worden sein muss. Wenn der Kunde so doof war, diese gemeinsam aufzubewahren: Sein Pech. Da braucht man sehr viel Glück, um sein Geld trotzdem wieder zu bekommen, z.B. ein Alibi. Das gilt allerdings für den damaligen technischen Wissensstand. Bei geschicktem Vortrag könnte ein Anwalt heute ein günstigeres Urteil erwirken.

Ähnlich ist das mit den Fingerabdrücken: Auch hier könnte man im Wege des Anscheinsbeweises davon ausgehen, dass der Einkäufer der Kontoinhaber selbst gewesen ist. Dass die Fälschungsanfälligkeit so frühzeitig bekannt ist, könnte entsprechende Gerichtsverfahren beeinflussen und künftigen Opfern helfen, ihr Geld wieder zu bekommen.

Interessant ist die Info auch in Bezug auf die Relevanz der Fingerabdrücke im Pass und künftig im Personalausweis.

Endlich!

22. November 2007, 22:32:21


Bild geklaut von der Website des CCC zum 24c3

Leider nur 1 juristischer Vortrag i.e.S., nämlich zu den praktischen Auswirkungen der GPLv3 von RA Peter Voigt.
Und 1 juristischer Vortrag i.w.S., nämlich eine Entwirrung unseres komplizierten Wahlsystems, äh, Wahlchaos‘.

Aber mir scheint, da sind noch ein paar Slots frei geblieben. Außerdem ist der Rest ja auch sehr interessant!

Was die IP-Adresse alles sagt

2. November 2007, 19:41:03

Nicht besonders viel, wie hier ausführlich erklärt wird. Der Text ist eine komplette Vorlage für eine Klageerwiderung.

(via)

Die Musikindustrie hat nicht immer recht

21. Oktober 2007, 21:55:14

Bild von einer Schallplatte
Mit der Schallplatte ist die
Muskikindustrie groß geworden.

Das Landgericht Stuttgart hatte über einen dieser IP-Adressen-Fälle zu verhandeln: Die Musikindustrie findet heraus, mit welcher IP-Adresse Musik getauscht wurde. Da sie noch nicht vom Provider die Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschluss verlangen darf, überträgt sie diesen Teil der Staatsanwaltschaft, indem sie Strafanzeige erstattet. Sodann schreibt sie eine fette Abmahnung.

In diesem Fall aber ging das schief: Die Staatsanwaltschaft hatte einen Zahlendreher gemacht, und dadurch den Täter am falschen Anschluss vermutet. Der Abgemahnte erhob Klage gegen die falsche Beschuldigung und gewann.

Die Moral von der Geschicht’: Es ist nicht von vornherein aussichtslos, sich zu wehren, und wenn man Richtern einen technischen Sachverhalt gut erklärt, können sie ihn auch verstehen.

Vitziges Wideo

31. August 2007, 20:16:17

Manche Leute bekommen eine Abmahnung und ärgern sich derartig darüber, dass sie diese im Internet veröffentlichen, um den Abmahner bloßzustellen. Und das kann dann gleich die nächste Abmahnung zur Folge haben.

Deshalb hat law-vodcast.de die Veröffentlichung von Abmahnschreiben zum Thema seines neuesten Videos gemacht. Ich glaub, ich hab noch nie über was Juristisches so gelacht!

Gesetzgeber und Internet

7. Juli 2007, 15:59:54

Auch das Deutschlandradio beschäftigt sich mit der IT-Inkompetenz deutscher Politiker und bringt dazu ein kompetentes Interview mit Rechtsanwalt Till Kreutzer aus Hamburg. Kreutzer erläutert die aktuellen Probleme und ihre praktischen Auswirkungen kenntnisreich.

Ab 17.00 Uhr zum runterladen. Empfehlenswert!

Kohle tanken

22. Mai 2007, 12:18:42

Ich hab heute schon wieder eine Mail gekriegt, dass ich mich auf irgend einer Internetseite angemeldet hätte und jetzt ganz viel Geld zahlen soll. Für den Fall, dass ich ein falsches Geburtsdatum angegeben hätte, wird mir mit Strafanzeige gedroht.
Da ich mich nirgends angemeldet habe, haben die auch nicht meine tatsächliche Adresse.

Ich habe an den Anwalt geschrieben:

“Bitte reichen Sie eine Vollmacht im Original ein.
Frist: 2 Wochen.
Sollten Sie eine Original-Vollmacht nicht vorweisen können, werde ich
Strafanzeige erstatten.”

Und weil’s so schön war gleich noch an die Rechtsanwaltskammer Oldenburg:

“Sehr geehrte Damen und Herren,

ich leite Ihnen untenstehende E-Mail weiter, die ich heute erhalten habe.
Ich versichere, dass ich volljährig bin.
Ich versichere, dass ich mich nicht bei P2P angemeldet habe.

Ich glaube nicht, dass Herr Tank auf legalem Wege eine Zuordnung einer IP zu meiner E-Mail-Adresse(!!!) herstellen konnte.
Ich glaube, dass Herr Tank den Sachverhalt erfunden hat. Bei spamartiger Versendung der Mail werden sich genügend Menschen finden, die sich einschüchtern lassen und das Geld vorsichtshalber bezahlen.

Bitte überprüfen Sie, wem die angegebene Bankverbindung gehört, um herauszufinden, ob der Täter tatsächlich Ihr Mitglied Herr Tank ist, oder ob zwischen Kontoinhaber und Herrn Tank eine Verbindung besteht. Immerhin ist die E-Mail vom Server des Herrn Tank versendet worden.

Bitte teilen Sie mir mit, ob endlich Maßnahmen gegen Herrn Tank ergriffen worden sind.

Mit freundlichen Grüßen”

 

Anmerkungen:

Die Absenderadresse ist ungültig, man muss an mahnung@forderungseinzug.de schreiben.

Herr Tank schreibt: “Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.” Das kann er schreiben. Unter Anwälten ist es üblich, das dann auch zu glauben. Aber niemand muss das glauben.

Ich will die Vollmacht im Original, das heißt, auf Papier. Dazu muss er erst mal meine Adresse rauskriegen. Weil ich mich nicht angemeldet habe und auch nicht im Telefonbuch stehe, wird ihm das schwer fallen.

Strafanzeige androhen kann jeder, ich auch. (Hier wird wohl § 263 StGB zu prüfen sein, das wäre Betrug.)

Die Oldenburger Anwaltskammer ist zuständig für den Typen. Sie kann ihm z.B. die Zulassung entziehen. Da solche Leute peinlich sind für den ganzen Berufsstand der Rechtsanwälte bleibt zu hoffen, dass sie das auch bald tut.

Ich soll mich am 9.04.2007 um 14:51 Uhr auf der Internetseite
P2P-heute.com mit der IP: 217.262.189.79. angemeldet haben. Würde mich interessieren, ob er bei allen Betroffenen dieselbe IP angibt!

Die Staatsanwaltschaft kann rauskriegen, welche IP zu einem bestimmten Zeitpunkt einem bestimmten Telefonanschluss zugeordnet war. Wenn der Telefonanschluss einem Internetcafé gehört, gibt es keine Chance, auf eine bestimmte Person zu schließen. Selbst wenn die IP auf meine Wohnung verweisen würde, und selbst wenn er nachweisen könnte, dass ich die einzige wäre, die von dort aus jemals ins Internet geht: WOHER HAT ER MEINE E-MAIL-ADRESSE??? Ich vermute: Von einem Spamversand-Adressenhändler.

Wenn er 10.000 Mails rausschickt (und sowas ist nicht teuer, er muss ja nicht mal Porto zahlen) und nur 10% der Leute tatsächlich mal auf der Seite waren, oder sich nicht mehr sicher sind, dann sind das immer noch 1.000 verunsicherte Menschen. Wenn von diesen Verunsicherten nur 10% zahlen, dann sind das immer noch 100 Menschen, die 452 Euro für Schmidtleins und 186 Euro an Herrn Tank zahlen. 638 € x 100 = 63.800 €. Hübsches Sümmchen.

Bei der letzten Welle dieser Art hat Herr Tank noch behauptet, sein Server sei gehackt worden und er hätte die Mails nicht selbst abgeschickt. Wie oft soll diese Ausrede noch ziehen? Ist er nicht verpflichtet, seinen Server zu schützen?

Ihr könnt alle Teile dieses Textes kopieren und verwenden. Bei Veröffentlichung wäre eine Quellenangabe (am besten ein Link) nett. Bitte achtet darauf, dass Ihr keine Tatsachen behauptet, die Ihr nicht belegen könnt!

Update: Jetzt kamen noch zwei Mails: Am selben Tag um dieselbe Uhrzeit habe ich mich außerdem angemeldet mit der IP 217.391.542.23 und mit der IP 217.256.674.77. Wow, ich scheine voll der Virtuose zu sein mit unterschiedlichen Rechnern, unterschiedlichen Internetanschlüssen und doch dreimal in derselben Minute. Das muss mir erst mal einer nachmachen.

Update: Heute kam noch die 217.600.746.06 dazu.

Mehr zum Thema: 123simsen.com, Rechnung enthält Virus und Kohle tanken.