Virus-Post von AntiVir-Hersteller

28. April 2007, 15:19:13

“Seit Sonntagabend wird die Bekanntheit des AntiVir-Herstellers Avira für kriminelle Zwecke missbraucht: Die Sicherheitsexperten der Avira warnen vor gefälschten Virenschutz-Rechnungen, die vorgeben, von einer angeblichen Online-Bestellung bei Avira/cleverbridge zu stammen. Die irreführenden Nachrichten täuschen nicht nur einen AntiVir-Kauf vor, sondern enthalten auch einen gefährlichen Trojaner, der sich in der ZIP-Datei versteckt. Klicken Anwender auf den verseuchten Anhang, lädt der Schädling ‘TR/Dldr.iBill.AJ’ eigenständig weitere Dateien aus dem Internet auf den Rechner nach. Avira rät daher dringend, diese Emails sofort ungeöffnet zu löschen.”

Zitat von avira.de. Dort gibt’s auch noch mehr Infos.

Besserer Schutz für BloggerInnen

21. April 2007, 22:10:08

Die große Koalition will Domaininhaber-Daten gegen Missbrauch schützen.

who.is - Abfrage von Domaindaten

Sonst nehme ich das Innen ja nicht so wichtig. In diesem Fall aber schon:
Auch wenn die Impressumspflicht für rein private Websites seit Einführung des Telemediengesetzes eingeschränkt ist, bleibt für alle Domaninhaber die Tatsache, dass ihre Adressdaten über who.is abrufbar sind.
Name, Adresse, etc.

Für den Prototyp des deutschen Bloggers (männlich & publicitygeil) ist das sicher kein Problem.
Für die weibliche Mehrheit (!) der deutschen Blogosphäre aber schon. Schließlich sind es Frauen, die überwiegend Opfer von Stalking werden. Und wir leben noch immer mit dem Wissen, dass wir im Zweifel die Schwächeren sind, nachts, im dunklen Park. So was prägt die Art, wie man durchs Leben geht. Sowas prägt auch die Sensibilität im Hinblick auf who.is.

Und deshalb ist diese Nachricht eine gute Nachricht auch und gerade für BloggerInnen: Die große Koalition will die personenbezogenene Daten von DomaininhaberInnen künftig besser gegen Missbrauch schützen. (Quelle, via)

Hoffentlich denken die Damen und Herren PolitikerInnen dabei auch über die Impressumspflicht nach. Insbesondere von kleinen FreiberuflerInneN …

Heiß gekocht und kalt gegessen

21. April 2007, 11:49:34

Mein Senf zu Innenminister Schäubles Aussage, dass die Unschuldsvermutung in der Gefahrenabwehr Wurst ist.

Die Unschuldsvermutung ist Teil des Rechtsstaatsprinzips und gilt im Strafrecht.

In der Gefahrenabwehr gilt das Verhältnismäßigkeitsprinzip.

Gemeinsamkeiten: Beide sind Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips.

Unterschiede:

  • Die Unschuldsvermutung gilt ausschließlich im Strafrecht.
    In der Gefahrenabwehr gibt es keine Unschuldsvermutung.
  • Gefahrenabwehr findet dann statt, wenn eine Gefahr besteht. Beispiel: Ein Baum ragt gefährlich auf die Straße und könnte umstürzen und jemanden verletzen.
    Strafrecht findet hinterher statt, wenn z.B. ein Mörder verurteilt wird.
  • Die Unschuldsvermutung ist unverrückbar und gilt für alle. Deshalb schreiben Zeitungen noch während des Prozesses vom “mutmaßlichen” Täter.
    Das Verhältnismäßigkeitsprinzip dagegen ist relativ. Es werden zwei Dinge ins Verhältnis gesetzt und abgewogen. Der Baum kann jemanden verletzen, das ist schlimm. Aber der Baum gehört jemandem, und der will nicht, dass sein Eigentum beschädigt wird. Was ist schlimmer: Die Gefahr, dass durch den Baum jemand verletzt wird, oder die Beschädigung des Eigentums?
    Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme (z.B. Baum absägen) ist kompliziert und ausgefeilt. Dazu gehört auch die Prüfung, ob es ein milderes Mittel gibt. Z.B. den Eigentümer anrufen, damit er selbst entscheiden kann, was mit seinem Baum geschehen soll.

Wenn also Innenminister Schäuble sagt, dass der Grundsatz der Unschuldsvermutung nicht für die Gefahrenabwehr gelten könne, verstößt er damit nicht gegen das Recht.

Deshalb kann es jederzeit passieren, dass Unschuldige in in den Verdacht geraten, gefährlich zu sein und dass dann auch gegen diese Unschuldigen vorgegangen wird.
Dann kann ihr Baum abgesägt werden, oder ihr Geschäft geschädigt werden, sie können ausländischen Folterknechten überlassen werden, manchmal werden sie auch erschossen.

Orwell’s Shoppe [via] zeigt humorvoll auf, wo die Gefahren für Unschuldige liegen und war der eigentliche Anlass für dieses Posting.

Rechnung enthält Virus

13. April 2007, 10:53:18

Viel Ärger hat man mit den Gebrüdern Schmidtlein und ihren unsauberen Geschäftspraktiken. Sie betreiben Abzock-Websites wie 123simsen.com, Fabrikverkauf-heute.com und - was ich besonders perfide finde, lehrstellen.com

Allen diesen Seiten war bis vor kurzem gemeinsam, dass dort Kostenloses angeboten wurde, in den AGB (unwirksam!) dann doch was von Kosten stand, und viele (unberechtigte!) Rechnungen verschickt wurden. Es ist die alte Rechnung “Wenn nur jeder Zehnte bezahlt…”.
Hier müssen große Mengen an Rechnungen/Mahnungen rausgehen, wenn Udo Vetter schon letzten Sommer von 1200 Anzeigen berichten konnte. Auf seinen Artikel hat er über siebenhundert Kommentare bekommen. Wir stellen uns also vor, die Schmidtleins und ihr Rechtsanwalt Olaf Tank haben 1 Million unberechtigter Rechnungen/Mahnungen rausgeschickt. Jeder Zehnte, der bezahlt, das sind immer noch 100.000 Leute. Die geforderten Summen reichen von 100 bis 900 Euro. Selbst bei der kleinsten Summe (100 Euro) kommen bei 100.000 Leuten noch 10 Millionen Euro raus. Die sind zu dritt, da wird bei vorsichtiger Schätzung jeder von den dreien dreifacher Millionär.

Nachdem erst kürzlich ein ähnlicher Anbieter (u.a. lebensprognose.com) zum Schwarzen Schaf des Jahres 2007 gekürt wurde, nun auch das noch: Spam mit Absender Olaf Tank. Es wird auf eine angeblich signierte pdf-Rechnung hingewiesen, die allerdings laut Verbraucherzentrale einen Trojaner enthält, also einen besonders üblen Virus.

Dass es sich hier tatsächlich um Spam handelt, kann ich bestätigen: Ich habe gestern drei E-Mails an verschiedene E-Mail-Adressen bekommen, die alle behaupten, ich sei am 29.07.006 um 14.33 Uhr mit der IP-Adresse 217.981.869.24 auf einer Seite gewesen, die ich gar nicht kenne.

Viele lassen sich von sowas einschüchtern, deshalb zur Erinnerung: Der Internetprovider darf die IP-Adresse höchstens so lange aufbewahren, bis die Rechnung bezahlt ist. Es ist geplant, dass die Provider verpflichtet werden sollen, die IP-Adressen aufzubewahren, und zwar für sechs Monate (sogenannte Vorratsdatenspeicherung). Das ist aber noch nicht erlaubt!!!

BTW gegen die Vorratsdatenspeicherung wird morgen in Frankfurt am Main demonstriert! (vgl. Banner oben auf der Seite)

Mehr zum Thema: 123simsen.com, Kohle tanken und Mal wieder: Internetbetrug.

Verfassungsgerichtsentscheidung: Gut für Arbeitnehmer und Gewerkschaften

5. April 2007, 21:40:18

Bauarbeiter bei der Arbeit am Bau

Bauunternehmer B soll ein Haus bauen. Möglichst billig, weil Geiz ist geil. Für seine deutschen Arbeiter muss er aber einen Mindestlohn zahlen. (Mehr zum Thema Mindestlohn gibts hier.) Deshalb fragt er Subunternehmer S, der im Ausland sitzt, wo es keine Mindestlöhne gibt. Der kann billige Arbeiter beschäftigen, die ein billiges Haus bauen. Und die teureren deutschen Bauarbeiter “genießen” Hartz-Urlaub - nicht in Dubai, nicht unter Palmen, aber ohne Arbeit.

Doch auch die ausländischen Arbeiter möchten gerne mehr verdienen. Und so kommt der portugiesische Arbeiter A auf die Idee, sein Geld einzuklagen. Denn der Mindestlohn gilt auch für ihn. S ist allerdings pleite. Bleibt B.

§ 1 a AEntG legt fest, dass ein (Bau-) Unternehmer wie ein Bürge dafür haftet, dass seine Leute den (tariflichen) Mindestlohn kriegen. Und zwar auch dann, wenn das Ganze über einen Subunternehmer gelaufen ist. Und zur Bürgschaft lernt der Jurist im ersten Semester: “Wer bürgt wird erwürgt.”

Trotzdem wollte B natürlich nicht zahlen. Er verlor vor dem Arbeitsgericht. Er verlor vor dem Landesarbeitsgericht. Er verlor vor dem Bundesarbeitsgericht (das zuvor noch den Europäischen Gerichtshof um Rat gefragt hatte). Da erhob er Verfassungsbeschwerde - und hat nun wieder verloren.

Für B sprach, dass er durch die Regelung in seiner Berufsausübungsfreiheit eingeschränkt wird. Gegen ihn sprach, dass andere auch Rechte haben:

Das Ziel, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, hat aufgrund des Sozialstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 1 GG) Verfassungsrang. Die Verringerung von Arbeitslosigkeit ermöglicht den zuvor Arbeitslosen, das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG zu verwirklichen (vgl. BVerfGK 4, 356 <361>), sich durch Arbeit in ihrer Persönlichkeit zu entfalten und darüber Achtung und Selbstachtung zu erfahren. Insofern wird das gesetzliche Ziel auch von Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG getragen (vgl.BVerfGE 100, 271 <284>; 103, 293 <307> ). Auch der mit der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit einhergehende Beitrag zur finanziellen Stabilität des Systems der sozialen Sicherung ist ein Gemeinwohlbelang von hoher Bedeutung (vgl.BVerfGE 70, 1 <25 f., 30>; 77, 84 <107>; 82, 209 <230>; 103, 293 <307>).”

Das war für die (deutschen) Arbeiter. Und jetzt noch das Bonbon für die Gewerkschaften:

“Der Gesetzgeber darf auch die Ordnungsfunktion der Tarifverträge unterstützen, indem er Regelungen schafft, die bewirken, dass die von den Tarifparteien ausgehandelten Löhne und Gehälter auch für Nichtverbandsmitglieder zur Anwendung kommen. Indem den Tarifentgelten zu größerer Durchsetzungskraft verholfen wird, wird die von Art. 9 Abs. 3 GG intendierte, im öffentlichen Interesse liegende (vgl.BVerfGE 28, 295 <304 f.>; 55, 7 <23 f.>) autonome Ordnung des Arbeitslebens durch Koalitionen abgestützt (vgl. BVerfGE 44, 322 <342>; 77, 84 <107>; vgl. ferner BVerfGE 92, 365 <397> m.w.N.; zuletzt BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 11. Juli 2006 - 1 BvL 4/00 -, NJW 2007, S. 51 <54 f.>).”

(BVerfG, 1 BvR 1047/05 vom 20.3.2007)