Klare Worte

Foto von einer Demo gegen den Irak-Krieg
Foto: Igelball, Lizenz: GNU

finden die Funktionäre von Anwälten, Ärzten und Journalisten:

“Wenn hier versucht wird, im Alltag der Kriminalitätsprävention, der Strafverfolgung und des Staatsschutzes zum Teil als lästig empfundene Teile des Rechtsstaates zu minimieren oder ganz abzuschaffen, mag das menschlich verständlich sein, ist aber vor dem Hintergrund der Selbstprivilegierung der Politik und in Anbetracht des “Restfeigenblattes” bei der Strafverteidigung eher schändlich zu nennen.”

(Hervorhebung von mir)

Die Erklärung bezieht sich auf den Entwurf eines Telekommunikationsüberwachungsgesetzes. Mit diesem soll die vom BGH vorläufig für unzulässig erklärte Online-Durchsuchung (Stichwort Bundestrojaner) auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Außerdem soll die Vorratsdatenspeicherung eingeführt werden und bei alle dem bleiben Schweigepflichten von Anwälten und Ärzten auf der Strecke. Denn auch wenn die Telefonate (noch) nicht abgehört werden, wird immerhin für ein halbes Jahr gespeichert, dass Du gerade eben beim Arzt für Geschlechtskrankheiten angerufen hast. Und letzte Woche, als Du mit dem Handy von der Demo aus den Anwalt angerufen hast - tja, da wurde nicht nur seine Nummer gespeichert, sondern auch Dein ungefährer Standort. Du solltest hoffen, dass, die Demo friedlich geblieben ist. Und vorsichtshalber solltest Du in Zukunft nicht mehr demonstrieren gehen…

Und dass ist das, was die Anwälte meinen, wenn sie ihre Angst äußern dass der Rechtsstaat vor die Hunde gehen könnte. Sag nicht, dass könne nicht passieren. Das ist schon mal passiert in Deutschland.

Und nicht nur der Staat ist ein gefährlicher Verwalter von Daten. Auch seine Mitarbeiter sind nur Menschen und können bestochen werden. Von Erpressern, Arbeitgebern, Vermietern und eifersüchtigen Ehepartnern. Denn sie alle wollen diese Infos haben, die da gespeichert werden sollen.

Update: Zum Thema “Selbstprivilegierung der Politik”: Politiker-Handhelds sollen jetzt besonders gut verschlüsselt werden. Aha.
(via)

Dieser Beitrag wurde geschrieben am 8. Mai 2007 um 21:46:58 und abgelegt unter Datenschutz, Grundrechte, Strafprozessrecht. Die Kommentare mit diesem RSS 2.0 Feed verfolgen. Sie können ein Kommentar schreiben oder ein Trackback hinterlegen.

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