Guantánamo-Urteil
1. Juli 2008, 21:25:30

Der Raum, in dem die Militärtribunale in Guantánamo stattfinden
(gemeinfrei, weil fotografiert durch die amerikanische Regierung)
Ein amerikanisches Bundesgericht hat sein Urteil (pdf-Datei) über das Militärtribunal gegen einen Guantánamo-Häftling veröffentlicht. Wer es lieber auf deutsch und nicht so juristisch mag, findet bei Telepolis eine gute Zusammenfassung.
Ich hab das Urteil gelesen. Für deutsche Juristen ungewöhnlich: Das was in einem deutschen Urteil zuerst kommt, nämlich die Essenz der Entscheidung, steht hier am Schluss (ab S. 38) : Die Regierung wird angewiesen, den Kläger namens Parhat
- freizulassen
- zu verlegen
- oder ein neues Militärtribunal gegen ihn anzusetzen.
Dafür bekommt sie 30 Tage Zeit. (vgl. Fn. S. 33 a.E.) Außerdem wendet sich das Gericht dagegen, dass die Regierung Informationen, die nicht als geheimhaltungsbedürftig eingestuft sind (unclassified material), als protected information einstuft.
Der Sachverhalt wird auf den Seiten 2-9 berichtet. Kurz gesagt: Parhat gehört zu dem in China unterdrückten Volk der Uiguren. Er ist in ein Ausbildungscamp in Afghanistan gegangen, um gegen China kämpfen zu lernen. 2001 musste er nach Luftangriffen auf das Camp fliehen, wurde von Dörflern aufgenommen, versorgt und an die USA verraten. In Guntánamo bekam er 2004 ein Verfahren vor dem Militärtribunal, bei dem er als feindlicher Kämpfer eingestuft wurde. Um dieses Militärtribunalverfahren (Combat Status Review Tribunal, CSRT) geht es hier.
Das Gericht erläutert, dass die Überprüfung der Militärtribunale auf rein formale Gesichtspunkte beschränkt sei (eigene Formulierung; Original s. S. 11 a.E. aaO) und schildert diese formalen Standards (S. 12, 13 aaO) und den Vortrag der beiden Parteien (S. 13-15 aaO).
Ab S. 16 erläutert das Gericht, wie das Militärtribunal zu der Entscheidung gekommen ist, dass Parhat ein feindlicher Kämpfer sei, und wo die Defizite in diesem Verfahren liegen. Ein feindicher Kämpfer ist man laut der Verfahrensstandards für Militärtribunale, wenn man entweder Teil von Taliban oder Al Qaida ist, oder
- Teil von unterstützenden Kräften,
- die mit al Qaida oder den Taliban assoziiert sind
- und gegen die USA oder ihre Verbündeten kämpfen.
(nach einer Verordnung des Verteidigungsministeriums (Department of Defence), S. 13, 17, zitiert als DOD, vgl. S. 6)
1.) Ob Parhat Teil der uigurischen Gruppe war, in deren afghanischem Lager er ausgebildet wurde, könne offen bleiben. (S. 18 aaO)
2.) Was heißt hier assoziiert? Die Ermächtigung des Kongresses für den Präsidenten (zitiert als AUMF, vgl. S. 5 aaO) beziehe sich nur auf Taliban und al Qaida selbst. Das Gericht überlegt, ob die ganzen Standards nur dann auf die uigurische Gruppe anwendbar seien, wenn diese so eng mit Taliban oder al Qaida war, dass sie quasi Teil davon war, führt diesen Gedanken aber nicht zu Ende.
In Bezug auf eine Aussage eines anderen uigurischen Gefangenen, der behauptet hatte, das Camp, in dem Perhat war, sei von der Taliban finanziert worden, (während Perhat die afghanische Regierung als Spender ansah) ergießt das Gericht folgendes schönes Zitat: (S. 20 aaO)
“Natürlich, im Jahre 2001 waren die Taliban ‘die afghanische Regierung’, und nicht alle Einheiten, die von dieser Regierung mit Obdach versorgt wurden - was zweifelsohne von Waisenhäusern bis zu Terrororganisationen wie der al Qaida reichte - waren mit den Taliban ‘assoziiert’ in einem Sinne, der sie zu feindlichen Kämpfern machen würde.”
3.) Weite Teile der Argumentation zu 3 lauten “Classified material redacted“, zu deutsch: “zensiert”. Aber es wird angemerkt, dass dem Gefangenen Parhat ein eigener feindlicher Kampf gegen die USA noch nicht einmal vorgeworfen worden sei, S. 23 aaO. (Nochmal: Da ist einer als “feindlicher Kämpfer” inhaftiert, aber dass er gekämpft haben soll, das wird ihm noch nicht mal von seinen Kerkermeistern vorgeworfen.) Die Beweise für einen Kampf der Uiguren-Gruppe, die die Regierung nachzuschieben versucht, seien von unklarer Herkunft und verspätet. (S. 23 aaO)
Ab Seite 23 betrachtet das Gericht das Verfahren vor dem Militärtribunal. Eigentlich darf es ja nur darüber entscheiden, ob alle Formalia erfüllt wurden, (s.o.) aber dafür muss es natürlich
- gucken, ob das Militärtribunal eine Beweiswürdigung vornehmen konnte und tatsächlich vorgenommen hat (evaluated the reliability of the evidence),
- sicherstellen, dass Beweise der Regierung als widerlegliche Vermutung behandelt wurden.
(S. 26 aaO)
Letzteres scheint sich für den alien Juristen (alien wird vom Gericht als Wort für “ausländisch” verwendet - irrititiert mich zutiefst, erinnert es mich doch eher an E.T. als an Menschen aus anderen Kulturkreisen…) von selbst zu ergeben: Was nicht widerlegt werden kann oder darf, kann ja nicht als Beweis gewürdigt werden. Hier ist es die Hintertür für das Gericht, die vorgebrachten Beweise nun doch selbst zu würdigen (assess reliability), obwohl das ja auf den ersten Blick nicht mehr zu seiner Zuständigkeit gehören würde.
Und im Rahmen dieser Würdigung kommt der Teil, der der Presse so gut gefällt, und deshalb hier wörtlich zitiert werden soll: (S. 28 aaO)
“First, the government suggests that several of the assertions in the intelligence documents are reliable because they are made in at least three different documents. We are not persuaded. Lewis Carroll notwithstanding, the fact that the government has ’said it thrice’ does not make an allegation true.”
Also “Lewis Carroll ungeachtet, die Tatsache, dass die Regierung es dreimal gesagt hat, macht einen Vorwurf nicht wahr.” Das bezieht sich auf Lewis Carrolls “Nonsenseballade” (so Wikipedia) “The Hunting of the Snark”, oder “Die Jagd nach dem Schnatz”, in deren Verlauf der Bellman (Büttel, Ausrufer) seinen Kumpanen versichert, zu wissen wo der Schnatz ist:
Just the place for a Snark! I have said it twice:
That alone should encourage the crew.
Just the place for a Snark! I have said it thrice:
What I tell you three times is true.
Laut Wikipedia ist das Gedicht im englischen Sprachraum legendär, das Gericht konnte sich also darauf verlassen, dass seine Leser es entsprechend deuten werden, wenn es die Vertreter der Regierung vergleicht mit dem Anführer einer buntgemischten Gruppe auf der Suche nach einem “Schnatz” oder “Schnark”, der vernehmlich ruft “Hier ist der Schnatz, was ich drei Mal sage ist wahr.”
Zurück zum Juristischen: Es sei nicht nachvollziehbar, ob die drei von der Regierung vorgelegten Dokumente sich womöglich ursprünglich aus einer einzigen Quelle speisten, und ob diese nicht gar die chinesische Regierung sei, die weniger als objektiv sein würde bezüglich der Uiguren. - Klar: Wenn man einen Feind hat, braucht man z.Zt. nur zur CIA zu gehen, und zu behaupten, er sei ein Freund der Taliban. Die Chinesen wären blöd, wenn sie sowas nicht versucht hätten mit ihrer aufmüpfigen muslimischen(!) Minderheit, und darauf bezieht sich das Gericht.
Andere Behauptungen könnten auf Verhöre von Uiguren zurück gehen, die dem Gericht jedoch nicht vorlägen, und die verfälscht wiedergegeben worden sein könnten. (sorry, so schreiben Juristen halt)
Sehr harsch wendet sich das Gericht gegen die Ansage, Behauptungen in “intelligence documents” seien schon deshalb zuverlässig, weil die staatlichen Stellen sie nicht reingeschrieben hätten, wenn sie nicht zuverlässig wären. (S. 28 aaO) Es setzt sich ausführlich mit dieser “Zuverlässigkeit” auseinander und damit, dass die Regierung diese Zuverlässigkeit nachweisen muss, auch wenn sie Teile ihres Materials geheim halten muss. Die simple Behauptung, der Gefangene sei feindlicher Kämpfer, könne nicht ausreichen, vielmehr habe der Congress eine bedeutungsvolle Überprüfung der Akten beabsichtigt. (S. 28 - 30 aaO)
Was also soll mit dem Mann geschehen?
Er ist seit sieben Jahren in Gefangenschaft, aber es sei nicht ganz sicher (wenn auch wahrscheinlich), dass das Gericht überhaupt das Recht hat, seine Freilassung oder Verlegung anzuordnen. Andererseits sei das Verfahren auf seinen Antrag auf die Beweise beschränkt worden, die zum Zeitpunkt seines Militärtribunal-Verfahrens vorgelegen hätten. Lösung: Das Gericht schlägt ihm vor, ein Haftprüfungsverfahren anzustrengen, das seine Bedürfnisse besser erfüllen könne, und gibt juristische Ratschläge für sein Vorgehen. Zugleich gibt es der Regierung die Möglichkeit, ein weiteres Militärtribunal abzuhalten, setzt ihr aber hierfür eine Frist von 30 Tagen.
Viereinhalb Seiten (S. 33 - 37 aaO) widmet das Gericht der Geheimhaltungsproblematik. Es scheint, das viele “Beweise” oder auch Dokumente, die zur Würdigung dieser Beweise (d.h. Überprüfung der Glaubwürdigkeit) erforderlich waren, weder den Verteidigern noch dem Gericht zur Verfügung standen.
Wer nur ein bisschen von dem Urteil lesen möchte, dem empfehle ich die Einleitung auf S.2 - 4 und die eigentliche Entscheidung auf S. 38, 39 des frei erhältlichen Entscheidungstextes (pdf-Datei).
Ich hoffe, dass das Herunterladen oder Verlinken eines Urteils eines rechtmäßigen US-Bundesgerichtes nicht als feindlicher Akt betrachtet wird.
Nachwort: Was passiert mit denen, die frei gelassen wurden?
Selbst beim in Deutschland beheimateten Murat Kurnaz gab es Probleme: Sein Aufenthaltstitel sollte abgelaufen sein und konnte nur durch ein Gerichtsurteil (pdf-Datei, Quelle: amnesty international) gesichert werden. Schlimmer bei den Uiguren: Sie sind ja tatsächlich Feinde Chinas, und können dorthin nicht zurück. Das einzige Land der Erde, das bereit ist, sie aufzunehmen, ist Albanien. Die Stuttgarter Zeitung und die Berliner Zeitung berichten darüber, wie es ihnen dort geht. Sie sind dankbar, ja. Und arbeitslos. Lange haben sie in einem Flüchtlingslager gelebt. Therapie, Hilfen, um sich in dem fremden Land einzugliedern? Das kann das verarmte Albanien nicht leisten. Eine Gemeinschaft von Menschen, die sie aufnehmen? Nur sie selbst, die kleine Gruppe von Uiguren. Die Familie wiedersehen, die Frau umarmen, die Kinder aufwachsen sehen? Nie mehr. Never ever.
Huzaifa Parhat ist ein paar Monate älter als ich und hat harte Jahre bald hinter sich. Und neue harte Jahre bald vor sich. Es wäre schön, wenn die Uiguren zusammen mit ihren Familien und mit einer anständigen finanziellen Entschädigung durch den amerikanischen Staat sich in einem friedlichen Land niederlassen könnten.
Man wird ja mal träumen dürfen…



