Guantánamo-Urteil

1. Juli 2008, 21:25:30

CSRT Room
Der Raum, in dem die Militärtribunale in Guantánamo stattfinden
(gemeinfrei, weil fotografiert durch die amerikanische Regierung)

Ein amerikanisches Bundesgericht hat sein Urteil (pdf-Datei) über das Militärtribunal gegen einen Guantánamo-Häftling veröffentlicht. Wer es lieber auf deutsch und nicht so juristisch mag, findet bei Telepolis eine gute Zusammenfassung.

Ich hab das Urteil gelesen. Für deutsche Juristen ungewöhnlich: Das was in einem deutschen Urteil zuerst kommt, nämlich die Essenz der Entscheidung, steht hier am Schluss (ab S. 38) : Die Regierung wird angewiesen, den Kläger namens Parhat

  • freizulassen
  • zu verlegen
  • oder ein neues Militärtribunal gegen ihn anzusetzen.

Dafür bekommt sie 30 Tage Zeit. (vgl. Fn. S. 33 a.E.) Außerdem wendet sich das Gericht dagegen, dass die Regierung Informationen, die nicht als geheimhaltungsbedürftig eingestuft sind (unclassified material), als protected information einstuft.

Der Sachverhalt wird auf den Seiten 2-9 berichtet. Kurz gesagt: Parhat gehört zu dem in China unterdrückten Volk der Uiguren. Er ist in ein Ausbildungscamp in Afghanistan gegangen, um gegen China kämpfen zu lernen. 2001 musste er nach Luftangriffen auf das Camp fliehen, wurde von Dörflern aufgenommen, versorgt und an die USA verraten. In Guntánamo bekam er 2004 ein Verfahren vor dem Militärtribunal, bei dem er als feindlicher Kämpfer eingestuft wurde. Um dieses Militärtribunalverfahren (Combat Status Review Tribunal, CSRT) geht es hier.

Das Gericht erläutert, dass die Überprüfung der Militärtribunale auf rein formale Gesichtspunkte beschränkt sei (eigene Formulierung; Original s. S. 11 a.E. aaO) und schildert diese formalen Standards (S. 12, 13 aaO) und den Vortrag der beiden Parteien (S. 13-15 aaO).

Ab S. 16 erläutert das Gericht, wie das Militärtribunal zu der Entscheidung gekommen ist, dass Parhat ein feindlicher Kämpfer sei, und wo die Defizite in diesem Verfahren liegen. Ein feindicher Kämpfer ist man laut der Verfahrensstandards für Militärtribunale, wenn man entweder Teil von Taliban oder Al Qaida ist, oder

  1. Teil von unterstützenden Kräften,
  2. die mit al Qaida oder den Taliban assoziiert sind
  3. und gegen die USA oder ihre Verbündeten kämpfen.

(nach einer Verordnung des Verteidigungsministeriums (Department of Defence), S. 13, 17, zitiert als DOD, vgl. S. 6)

1.) Ob Parhat Teil der uigurischen Gruppe war, in deren afghanischem Lager er ausgebildet wurde, könne offen bleiben. (S. 18 aaO)

2.) Was heißt hier assoziiert? Die Ermächtigung des Kongresses für den Präsidenten (zitiert als AUMF, vgl. S. 5 aaO) beziehe sich nur auf Taliban und al Qaida selbst. Das Gericht überlegt, ob die ganzen Standards nur dann auf die uigurische Gruppe anwendbar seien, wenn diese so eng mit Taliban oder al Qaida war, dass sie quasi Teil davon war, führt diesen Gedanken aber nicht zu Ende.
In Bezug auf eine Aussage eines anderen uigurischen Gefangenen, der behauptet hatte, das Camp, in dem Perhat war, sei von der Taliban finanziert worden, (während Perhat die afghanische Regierung als Spender ansah) ergießt das Gericht folgendes schönes Zitat: (S. 20 aaO)

“Natürlich, im Jahre 2001 waren die Taliban ‘die afghanische Regierung’, und nicht alle Einheiten, die von dieser Regierung mit Obdach versorgt wurden - was zweifelsohne von Waisenhäusern bis zu Terrororganisationen wie der al Qaida reichte - waren mit den Taliban ‘assoziiert’ in einem Sinne, der sie zu feindlichen Kämpfern machen würde.”

3.) Weite Teile der Argumentation zu 3 lauten “Classified material redacted“, zu deutsch: “zensiert”. Aber es wird angemerkt, dass dem Gefangenen Parhat ein eigener feindlicher Kampf gegen die USA noch nicht einmal vorgeworfen worden sei, S. 23 aaO. (Nochmal: Da ist einer als “feindlicher Kämpfer” inhaftiert, aber dass er gekämpft haben soll, das wird ihm noch nicht mal von seinen Kerkermeistern vorgeworfen.) Die Beweise für einen Kampf der Uiguren-Gruppe, die die Regierung nachzuschieben versucht, seien von unklarer Herkunft und verspätet. (S. 23 aaO)

Ab Seite 23 betrachtet das Gericht das Verfahren vor dem Militärtribunal. Eigentlich darf es ja nur darüber entscheiden, ob alle Formalia erfüllt wurden, (s.o.) aber dafür muss es natürlich ;-)

  • gucken, ob das Militärtribunal eine Beweiswürdigung vornehmen konnte und tatsächlich vorgenommen hat (evaluated the reliability of the evidence),
  • sicherstellen, dass Beweise der Regierung als widerlegliche Vermutung behandelt wurden.

(S. 26 aaO)

Letzteres scheint sich für den alien Juristen (alien wird vom Gericht als Wort für “ausländisch” verwendet - irrititiert mich zutiefst, erinnert es mich doch eher an E.T. als an Menschen aus anderen Kulturkreisen…) von selbst zu ergeben: Was nicht widerlegt werden kann oder darf, kann ja nicht als Beweis gewürdigt werden. Hier ist es die Hintertür für das Gericht, die vorgebrachten Beweise nun doch selbst zu würdigen (assess reliability), obwohl das ja auf den ersten Blick nicht mehr zu seiner Zuständigkeit gehören würde.

Und im Rahmen dieser Würdigung kommt der Teil, der der Presse so gut gefällt, und deshalb hier wörtlich zitiert werden soll: (S. 28 aaO)

“First, the government suggests that several of the assertions in the intelligence documents are reliable because they are made in at least three different documents. We are not persuaded. Lewis Carroll notwithstanding, the fact that the government has ’said it thrice’ does not make an allegation true.”

Also “Lewis Carroll ungeachtet, die Tatsache, dass die Regierung es dreimal gesagt hat, macht einen Vorwurf nicht wahr.” Das bezieht sich auf Lewis Carrolls “Nonsenseballade” (so Wikipedia) “The Hunting of the Snark”, oder “Die Jagd nach dem Schnatz”, in deren Verlauf der Bellman (Büttel, Ausrufer) seinen Kumpanen versichert, zu wissen wo der Schnatz ist:

Just the place for a Snark! I have said it twice:
That alone should encourage the crew.
Just the place for a Snark! I have said it thrice:
What I tell you three times is true.

Laut Wikipedia ist das Gedicht im englischen Sprachraum legendär, das Gericht konnte sich also darauf verlassen, dass seine Leser es entsprechend deuten werden, wenn es die Vertreter der Regierung vergleicht mit dem Anführer einer buntgemischten Gruppe auf der Suche nach einem “Schnatz” oder “Schnark”, der vernehmlich ruft “Hier ist der Schnatz, was ich drei Mal sage ist wahr.”

Zurück zum Juristischen: Es sei nicht nachvollziehbar, ob die drei von der Regierung vorgelegten Dokumente sich womöglich ursprünglich aus einer einzigen Quelle speisten, und ob diese nicht gar die chinesische Regierung sei, die weniger als objektiv sein würde bezüglich der Uiguren. - Klar: Wenn man einen Feind hat, braucht man z.Zt. nur zur CIA zu gehen, und zu behaupten, er sei ein Freund der Taliban. Die Chinesen wären blöd, wenn sie sowas nicht versucht hätten mit ihrer aufmüpfigen muslimischen(!) Minderheit, und darauf bezieht sich das Gericht.

Andere Behauptungen könnten auf Verhöre von Uiguren zurück gehen, die dem Gericht jedoch nicht vorlägen, und die verfälscht wiedergegeben worden sein könnten. (sorry, so schreiben Juristen halt)

Sehr harsch wendet sich das Gericht gegen die Ansage, Behauptungen in “intelligence documents” seien schon deshalb zuverlässig, weil die staatlichen Stellen sie nicht reingeschrieben hätten, wenn sie nicht zuverlässig wären. (S. 28 aaO) Es setzt sich ausführlich mit dieser “Zuverlässigkeit” auseinander und damit, dass die Regierung diese Zuverlässigkeit nachweisen muss, auch wenn sie Teile ihres Materials geheim halten muss. Die simple Behauptung, der Gefangene sei feindlicher Kämpfer, könne nicht ausreichen, vielmehr habe der Congress eine bedeutungsvolle Überprüfung der Akten beabsichtigt. (S. 28 - 30 aaO)

Was also soll mit dem Mann geschehen?

Er ist seit sieben Jahren in Gefangenschaft, aber es sei nicht ganz sicher (wenn auch wahrscheinlich), dass das Gericht überhaupt das Recht hat, seine Freilassung oder Verlegung anzuordnen. Andererseits sei das Verfahren auf seinen Antrag auf die Beweise beschränkt worden, die zum Zeitpunkt seines Militärtribunal-Verfahrens vorgelegen hätten. Lösung: Das Gericht schlägt ihm vor, ein Haftprüfungsverfahren anzustrengen, das seine Bedürfnisse besser erfüllen könne, und gibt juristische Ratschläge für sein Vorgehen. Zugleich gibt es der Regierung die Möglichkeit, ein weiteres Militärtribunal abzuhalten, setzt ihr aber hierfür eine Frist von 30 Tagen.

Viereinhalb Seiten (S. 33 - 37 aaO) widmet das Gericht der Geheimhaltungsproblematik. Es scheint, das viele “Beweise” oder auch Dokumente, die zur Würdigung dieser Beweise (d.h. Überprüfung der Glaubwürdigkeit) erforderlich waren, weder den Verteidigern noch dem Gericht zur Verfügung standen.

Wer nur ein bisschen von dem Urteil lesen möchte, dem empfehle ich die Einleitung auf S.2 - 4 und die eigentliche Entscheidung auf S. 38, 39 des frei erhältlichen Entscheidungstextes (pdf-Datei).

Ich hoffe, dass das Herunterladen oder Verlinken eines Urteils eines rechtmäßigen US-Bundesgerichtes nicht als feindlicher Akt betrachtet wird.

 

Nachwort: Was passiert mit denen, die frei gelassen wurden?

Selbst beim in Deutschland beheimateten Murat Kurnaz gab es Probleme: Sein Aufenthaltstitel sollte abgelaufen sein und konnte nur durch ein Gerichtsurteil (pdf-Datei, Quelle: amnesty international) gesichert werden. Schlimmer bei den Uiguren: Sie sind ja tatsächlich Feinde Chinas, und können dorthin nicht zurück. Das einzige Land der Erde, das bereit ist, sie aufzunehmen, ist Albanien. Die Stuttgarter Zeitung und die Berliner Zeitung berichten darüber, wie es ihnen dort geht. Sie sind dankbar, ja. Und arbeitslos. Lange haben sie in einem Flüchtlingslager gelebt. Therapie, Hilfen, um sich in dem fremden Land einzugliedern? Das kann das verarmte Albanien nicht leisten. Eine Gemeinschaft von Menschen, die sie aufnehmen? Nur sie selbst, die kleine Gruppe von Uiguren. Die Familie wiedersehen, die Frau umarmen, die Kinder aufwachsen sehen? Nie mehr. Never ever.

Huzaifa Parhat ist ein paar Monate älter als ich und hat harte Jahre bald hinter sich. Und neue harte Jahre bald vor sich. Es wäre schön, wenn die Uiguren zusammen mit ihren Familien und mit einer anständigen finanziellen Entschädigung durch den amerikanischen Staat sich in einem friedlichen Land niederlassen könnten.
Man wird ja mal träumen dürfen…

Elterngeld enttäuscht

11. Juni 2008, 20:30:58

Das schreibt jedenfalls SpOn und räumt mit vielen Irrtümern auf. So sei das Elterngeld nicht steuerfrei und werde auch nicht 14 Monate lang bezahlt. Es betrage weit weniger als 67% des Nettoeinkommens und viele müssten sich obendrein noch selbst krankenversichern.

Besser, man liest das, bevor man sich daran macht, das Leben mit dem Nachwuchs finanziell zu planen… Die vom SpOn verlinkte Seite elterngeld.net bietet einen leicht verständlichen Einblick in die Rechtslage und einen Elterngeldrechner.

Ratgeber Freie

3. Mai 2008, 20:07:39

Gerade bei ver.di gefunden:
Der Ratgeber Freie - Kunst und Medien deckt nicht nur praktische, sondern auch rechtliche Probleme von Freiberuflern im Kunst- und Medienbereich ab. Und das beste: Es

ist die sechste Auflage ausverkauft, eine Neuauflage ist in Arbeit. Bis sie erscheint, ist der vollständige (und laufend akutalisierte) Text unter www.ratgeber-freie.de kostenlos und frei zugänglich.

Quellen zum Urheberrecht

8. März 2008, 15:25:02

Die Bundeszentrale für politische Bildung bietet ein Dossier zum Urheberrecht an, in dem sie versucht, historische und wirtschaftliche Aspekte, aber auch das geltende Recht verständlich zu erläutern. Das Dossier selbst steht unter einer Creative-Commons-Lizenz.

Was das Dossier nicht erwähnt: Die Filmindustrie hat in 2007 das beste Geschäftsjahr ihrer Geschichte gehabt und Jugendliche kaufen wieder mehr Musik. Trotz Raubkopiererei.

Etwas langatmig gibt es dazu eine Podiumsdiskussion von der Cebit mit interessanten Gästen aus beiden Lagern. (legaler Videostream)

Kurz und prägnant dagegen Dieter Bohlen, der sich bei Johannes B. Kerner gegen die Kriminalisierung von Filesharing wendet. Ja, wirklich: Der Dieter Bohlen.

Fernsehtipp: Abmahnanwälte

24. Februar 2008, 13:53:13

Wer ist das eigentlich, der Abmahnanwalt? Wie kommt es, dass mit juristisch zulässigen aber moralisch fragwürdigen Methoden so viel Geld verdient werden kann? Wie schlafen die nachts?

Am Montag, den 25. Februar um 22.00 Uhr zeigt der WDR die Dokumentation Die Abmahner, vielleicht erfährt man da die Antwort.

Mal wieder: Internetbetrug

30. Januar 2008, 14:27:43

Mit unschöner Regelmäßigkeit wird hier über Abzocke mit Internetseiten berichtet. Soweit es mir zu Ohren kommt, werden die Briefe immer dreister. Da wird nicht nur mit dem Inkassobüro gedroht, sondern auch mit einem Schufa-Eintrag (geht gar nicht) oder gar mit Strafanzeige (geht, wird aber nicht zu einer Verurteilung führen mangels Straftat).

Und aktuell scheint es wieder eine Welle zu geben, weshalb die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nicht nur warnt, sondern auch gleich Musterbriefe für Betroffene zur Verfügung stellt. Weitersagen!

Trügerische Sicherheit

28. November 2007, 15:58:03

Ich wusste, dass man am Geldautomaten die ec-Kartendaten und die PIN auslesen kann. (Bilder von den Lesegeräten) (Update: Am 14. Dezember 2007 veröffentlicht heise-security eine ausführliche Schilderung von Manipulationen an ec-Geräten - je mehr Öffentlichkeit, desto größer die Hoffnung auf eine Anpassung der Rechtsprechung!)

Ich wusste auch, dass das Online-Banking nicht so sicher ist, wie wir das gerne hätten.

Insofern ist es keine Überraschung, dass man auch ein Bezahlsystem überlisten kann, das mit dem Fingerabdruck funktioniert. Das ARD-Magazin plusminus zeigt in einem kurzen Film, wie man mit einem fremden Fingerabdruck bezahlen kann. Die “technischen” Details gibt’s beim Chaos Computer Club.

Das Ganze ist nicht nur strafrechtlich relevant: Schließlich will der Geschädigte sein Geld zurück. Wenn der Schaden auf Verschulden der Bank beruht, oder auf einer grundlegenden Unsicherheit des Systems, dann kann er sich an die Bank oder den Systemanbieter wenden. Allerdings muss er dann nachweisen, dass er Opfer solcher Machenschaften geworden ist.

Im Fall der ec-Karten hat der BGH 2004 entschieden, dass bei einer Abhebung mit Eingabe der PIN der Anscheinsbeweis dafür spreche, dass die PIN mit der ec-Karte zusammen geklaut worden sein muss. Wenn der Kunde so doof war, diese gemeinsam aufzubewahren: Sein Pech. Da braucht man sehr viel Glück, um sein Geld trotzdem wieder zu bekommen, z.B. ein Alibi. Das gilt allerdings für den damaligen technischen Wissensstand. Bei geschicktem Vortrag könnte ein Anwalt heute ein günstigeres Urteil erwirken.

Ähnlich ist das mit den Fingerabdrücken: Auch hier könnte man im Wege des Anscheinsbeweises davon ausgehen, dass der Einkäufer der Kontoinhaber selbst gewesen ist. Dass die Fälschungsanfälligkeit so frühzeitig bekannt ist, könnte entsprechende Gerichtsverfahren beeinflussen und künftigen Opfern helfen, ihr Geld wieder zu bekommen.

Interessant ist die Info auch in Bezug auf die Relevanz der Fingerabdrücke im Pass und künftig im Personalausweis.

Taser im Polizeieinsatz

26. November 2007, 19:16:17

Taser
Foto: jasonbain
Lizenz: CC-by

Taser sind Waffen, die kleine Metallwiderhaken an Drähten in die Haut schießen. Dann geben sie einen Elektroschock ab.

In den USA sind daran bereits über 280 Menschen gestorben, gleich drei allein am 18. November 2007. Das Problem: Die Waffe wird als “nichttödliche Waffe” verkauft. Die Polizisten denken sich also gar nicht so was Schlimmes, wenn sie sie allzu häufig einsetzen. Wikipedia sieht außerdem eine Gefahr darin, dass oft keine oder schwer nachweisbare Folgen zurück bleiben, was Polizisten zur missbräuchlichen Verwendung der Waffe verleiten könne.

Mitte November zum Beispiel ist ein Pole, der kein Englisch spricht, nach Kanada geflogen, um seine dort lebende Mutter zu besuchen. Sie hatten sich am Gepäckband verabredet, aber dorthin hatte die Mutter keinen Zutritt. Der Pole, nicht abgeholt, ohne Sprachkenntnisse, blieb im Flughafen. Nach zehn Stunden ging es ihm gar nicht mehr gut, er soll wohl randaliert haben, andere sagen, er habe nur verwirrt gewirkt. Jedenfalls wurde er getasert und starb. Es gibt einen Handyfilm davon, den ich mir nach der Beschreibung lieber nicht angesehen habe. Auch dieses Video aus den USA habe ich mir erspart. Für die kleine Portion Alpträume kann auch die Flickr-Suche nach dem Stichwort Taser sorgen.

Und was interessiert das den deutschen Juristen? Nun, das Ding ist in Bayern und Hamburg zulässig, wird in Brandenburg eingesetzt und in Berlin erprobt. Und die UNO sieht es als Folter an.

Update: In dreizehn Bundesländern werden mittlerweile Taser eingesetzt, schreibt heise.de.

Endlich!

22. November 2007, 22:32:21


Bild geklaut von der Website des CCC zum 24c3

Leider nur 1 juristischer Vortrag i.e.S., nämlich zu den praktischen Auswirkungen der GPLv3 von RA Peter Voigt.
Und 1 juristischer Vortrag i.w.S., nämlich eine Entwirrung unseres komplizierten Wahlsystems, äh, Wahlchaos‘.

Aber mir scheint, da sind noch ein paar Slots frei geblieben. Außerdem ist der Rest ja auch sehr interessant!

Mit Hilfe der Informationstechnik

21. November 2007, 13:01:22

“Dieses Schreiben wurde mit Hilfe der Informationstechnik gefertigt und ist ohne Unterschrift gültig.”

Letztes Jahrtausend? Nein, im Jahre 2007 unterzeichnet das Amtsgericht Charlottenburg mit diesem Satz. Wie wenn es nicht möglich wäre, eine Unterschrift einzuscannen.